Im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2010 standen die Abwägungen zum Bebauungsplan Nr. 32 „Henzewiese“.

Das Areal hat die Gemeinde Andechs vor einigen Jahren erworben, um durch die Baureifmachung und Vermarktung einen Gewinn zu erzielen, mit dem dann größere Infrastrukturprojekte – wie z.B. Turnhalle etc. – finanziert werden sollten. Betrachtet man die bisherige Entwicklung, wird man froh sein müssen, zumindest einen kleinen Überschuss aus der Vermarktung erzielen zu können.

In der aktuellen Sitzung ging es um die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarn zu dem vom Gemeinderat gebilligten Planentwurf. Um die Vielzahl von Einwendungen in den Griff zu bekommen, hat die Verwaltung zunächst 5 Themenkomplexe, die in vielen Stellungnahmen angesprochen wurden, zusammengefasst. Hierzu sollten zunächst Grundsatzbeschlüsse gefasst werden, die dann die Behandlung der einzelnen Einwendungen erleichtern sollten. Das war in Anbetracht der schwierigen und kontroversen Themen auch eine vernünftige Vorgehensweise.

Die strittigen Sachverhalte waren:

a) Brücke / Furt über den Kienbach

In der aktuellen Planung war als eine von zwei Varianten ein Brückenschlag über den Kienbach vorgesehen, die als Behelfsdurchfahrt gedacht war. Schon beim ersten Billigungsbeschluss habe ich mich gegen diese Brücke ausgesprochen, da dadurch, dass diese im Überschwemmungsbereich des Kienbachs liegt, ein derart aufwändiges Konstrukt erforderlich ist, dass eine vernünftige Kosten- / Nutzen-Relation nicht gegeben ist. Nunmehr hat sich eine Mehrheit dafür ausgesprochen, die Brückenplanung zunächst auf Eis zu legen und das Bebauungsplangebiet mit einen Wendehammer zu erschließen. Die Option einer Kienbachquerung wurde zwar offen gehalten – dürfte aber in weite Ferne gerückt sein.

b) Einmündungbereich der Erschließungsstraße

Auf Anregung der Nachbarn wurde beschlossen, den Einmündungsbereich der Erschließungsstraße so zu verschieben, dass weniger Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

c) Bebauungsdichte

Ein zentraler Beschwerdepunkt war, dass im benachbarten Baugebiet eine niedrigere Bebauungsdichte festgelegt war. Da habe ich – genauso wie der Verwaltungsvorschlag – die Auffassung vertreten, dass die Festlegungen einen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1986 nicht der Maßstab für eine Planung 2010 sein können. In den vielen Jahren dazwischen hat sich doch vieles im Bereich der Planungserfordernisse geändert. Nicht zuletzt wurde in der Zwischenzeit ein Rahmenplan für das gesamte Gemeindegebiet entwickelt, der Grundlage für alle neuen Bebauungspläne ist. Und der Bebauungsplan „Henzewiese“ ist entsprechend diesem Rahmenplan aufgestellt worden. Und es muss natürlich auch klar sein: wenn Änderungen des alten Bebauungsplanes „Schmiedwiese“ anstehen (z.B. auf Wunsch der Eigentümer), dann wird der Rahmenplan auch hier die Grundlage bieten. Das war und ist ja schließlich auch Zweck der Rahmenplanung.

d) Immissionsproblem

Eine schallschutztechnische Untersuchung, die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlich war, hat ergeben, dass durch die derzeitigen Lärmemissionen der Molkerei Scheitz die zulässigen Pegel im Nachtbereich für nahezu die Hälfte des Planungsgebiets überschritten sind. Der Umstand, dass die Molkerei derzeit selbst eine Bauleitplanung u.a. zur Behebung des Lärmproblems am Laufen hat, hilft für diesen Bebauungsplan nichts – hier zählt nur der Status Quo. Das bedeutet, dass der Bauinteressent (hier also die Gemeinde) einen aktiven Lärmschutz herstellen muss, um mit der Planung weiter fortfahren zu können. Das dürfte die Planung für erhebliche Zeit blockieren. Der erste Vorschlag zum Lärmschutz war eine 7 Meter hohe Lärmschutzwand. Da wir aber ein Wohngebiet und keine geschlossene Anstalt planen, würde ich so etwas nicht mittragen können. Dann lieber abwarten, bis von Seiten der Molkerei der Lärmschutz realisiert ist.

Beschlossen wurde, Alternativen für einen aktiven Lärmschutz zu prüfen. Auf meine Anregung hin soll dabei aber auch der finanzielle Faktor mit abgeprüft werden, da Baumaßnahmen für den Lärmschutz im Planungsgebiet zu Lasten der Gemeinde gehen und den „Gewinn“ (siehe oben) schmälern würden.

e) Grünordnung

Eher ein nachrangiges Thema, für das aber eine einigermaßen verträgliche Lösung gefunden werden konnte.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert