Hauptthema der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres am 13.12.2011 waren die Abwägungen zum Teilflächennutzungsplan für Windkraftanlagen im Landkreis Starnberg.

Zunächst war geplant, dass sich der Gemeinderat in der Sitzung bereits mit den einzelnen Einwendungen befassen sollte. Wegen der Vielzahl der Einwendungen war dies aber nicht möglich. Weder Verwaltung noch die Gemeinderäte waren in der Lage, sich eingehend mit den Einwendungen auseinanderzusetzen. Dementsprechend wurde “nur” über die in vielen Einwendungen vorgebrachten zentralen Punkte diskutiert und diese in Grundsatzbeschlüssen abgehandelt. Die Details werden in einer Sitzung im Januar 2012 behandelt.

Für mich gab es zwei zentrale Punkte in den Grundsatzbeschlüssen:

Der Teilflächennutzungsplan legt fest, dass ein Mindestabstand zur geschlossenen Wohnbebauung von 1.000 Metern und zu Streusiedlungen (z.B. Aussiedler) von 600 Metern einzuhalten ist. Vielfach gefordert wurde, die 1.000 Meter auch für den Außenbereich festzulegen. Das würde auch ich befürworten. Doch diese Kröte muss ich schlucken, um den Bestand des Teilflächennutzungsplanes nicht zu gefährden. Wenn der scheitert, dann gilt die bisherige Regelung, die schlicht die 3-fache Anlagenhöhe festlegt. Bei einer 200 Meter Anlage also 600 Meter, egal ob Außen- oder Innenbereich (und bei einer 100 Meter Anlage reichen 300 Meter). Also habe ich mich für diese Festlegung ausgesprochen.

Die eigentlich noch wesentlich ungenießbarere Kröte war die Aussage der Flugsicherung: alle drei für die Windkraftnutzung geeigneten Flächen wurden aus flugsicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Das bedeutet schlicht und ergreifend: wir haben Flächen, die für die Windkraftnutzung geeignet sind. Aber aus Gründen der zivilen und militärischen Flugsicherung  wird eine tatsächliche Nutzung auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Schade!

Auch die neue Friedhofssatzung bedurfte einiger Diskussion.

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