Der Gemeinderat möge beschließen:

Im Gemeindegebiet werden jegliche Aktivitäten von Erdbohrungen in Verbindung mit Fracking zur Erkundung fossiler Energien untersagt. Auch Tests und Versuche zu diesem Zweck sind verboten.

Begründung:

  1. Bei sehr vielen bisher weltweit schon praktizierten Beispielen wurden Verseuchungen von Grundwasser und unkontrolliertes Austreten von Methangas festgestellt.
  2. Über die langfristigen Auswirkungen der aufgebrochenen Gesteinsschichten gibt es bisher keine wissenschaftlichen Untersuchungen.
  3. Der Professor für Energie- und Umweltpolitik, Paul Ekins vom University College London, veröffentlichte eine von ihm geleitete Forschungsarbeit zum Thema Kohlenstoff-Budget in der Atmosphäre. Die Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass von den bisher weltweit bekannten Ressourcen ein Drittel des Öls, die Hälfte des Gases und 80% der Kohle nicht verbrannt werden dürfen, um das angestrebte Zwei-Grad-Ziel nicht zu gefährden.
  4. Im Jahr 2005 beschloss der Kreistag, das Ziel einer CO2-freien Energieversorgung des Landkreises bis 2035 zu unterstützen. Unter diesem Aspekt wäre es kontraproduktiv, Aktivitäten zur Aufsuchung und Förderung weiterer fossiler Energievorräte zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Peter Eberl – Vorsitzender
Dr. med. Solveig Groß – Fraktionsvorsitzende

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert