Wasserschutzgebiet Andechs Brunnen IV
Antrag auf Änderung der Bewirtschaftungsform für die landwirtschaftlichen Flächen in der Wasserschutzzone II
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Damen und Herren Gemeinderäte,
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel für die Bevölkerung und der Zugang zu sauberen Trinkwasser gilt als Menschenrecht. Immer wieder kommt es zu Berichten über die Verkeimung oder Verunreinigung von Trinkwasser in Deutschland. Ein Verursacher für Verunreinigung und darüber besteht Einigkeit, ist auch die konventionelle sowie die intensive Bewirtschaftungsform der landw. Flächen in den Trinkwasserschutzgebieten. Das Andechser Trinkwasser vom Brunnen IV war in der Vergangenheit mehrmals durch E. coli verunreinigt, zuletzt im Sommer 2013. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass dieses kostbare Nass nicht nur von den Bürgern der Ortsteile Erling und Machtlfing konsumiert wird; nein auch die örtlichen Lebensmittel-Produktionsbetriebe sind auf einwandfreies Trinkwasser angewiesen. Belastetes Trinkwasser kann bei den beiden Großabnehmern zu erheblichen Produktionsausfällen führen, angemessene Schadenersatzansprüche bleiben dann nicht aus.
Kostenintensive Reinigungsmaßnahmen durch die AWA-Ammersee gKU führten dazu, dass nach ca. einem Vierteljahr das Trinkwasser wieder die gewohnte Qualität hatte. Die Ursache für den Keimeintrag wurde bedauerliche Weise nicht konsequent verfolgt, und ist seitens der AWA-Ammersee gKU letztlich als nicht festgestellt ad acta gelegt worden. Das heißt in der Praxis, wir können morgen wieder vor den gleichen Problemen stehen.


Die Wassergewinnung Vierseenland gKU sicherte der Gemeinde Andechs mit Schreiben vom 12.12.2014 zu, dass die umgesetzten Sanierungsmaßnahmen zu keiner Gebührenerhöhung führen.

Das bestätigten die Herren Tinnes und Geiger ausdrücklich in diesem Schreiben. Offenbar hatten die beiden Herren übersehen, dass bereits am 26.5.2014 die Gebührenerhöhung zum Defizitausgleich durch den Verwaltungsrat der AWA-Ammersee gKU beschlossen war. Die Gebührenerhöhung ist am 1.1.2015 in Kraft getreten. Die Bürgerinnen und Bürger wurden leider erst mit der Jahresabrechnung im Januar 2016 über die Gebührenerhöhung informiert. Abschließend kann man feststellen, dass die Reinigungs- und Vorsorgemaßnahmen der AWA-Ammersee gKU zu einer Erhöhung des Trinkwasserpreises um 8,5% und des Schmutzwasserpreises um 13,5% geführt haben. Hier wünschen wir uns zukünftig mehr Transparenz.
Die aktuelle Situation im Trinkwasserschutzgebiet des Brunnen IV unserer Gemeinde macht uns allerdings erneut Sorgen. Insbesondere das Ausbringen von Gülle aus der konventionellen Viehhaltung zu einer erheblichen Belastung des Bodens mit E. coli führt, sind die Bürger und Bürgerinnen zu Recht wegen der Gefahr einer erneuten Verkeimung des Andechser Trinkwassers beunruhigt. Auch die Bekämpfung der Unkräuter mit Glyphosat wird durch die Bürger/Innen kritisch gesehen. Hinweisen aus der Bevölkerung zu Folge, wurde zuletzt wiederholt das Ausbringen von Glyphosat (Unkrautvernichtungsmittel) beobachtet. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf! Um eine nachhaltige Lösung zu finden, wäre beispielsweise eine Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Flächen in der Wasserschutzzone II denkbar. Alleinig die Umstellung auf ökologischen Landbau, würde die Gefahr der Verkeimung des Trinkwassereinzugsgebietes maßgeblich reduzieren. Auch eine Ausweisung als Ausgleichsflächen nach dem Bundesnaturschutzgesetztes wäre eine mögliche Lösung. In diesem Fall stünden die Flächen beispielsweise als Ausgleichsflächen für den bevorstehenden Bau des Kinderhauses zur Verfügung. Wir stellen deshalb folgenden Antrag zur Abstimmung:
Die Gemeinde Andechs möge darüber entscheiden, dass die in der Wasserschutzzone II liegenden landwirtschaftlichen Flächen zum nächstmöglichen Zeitpunkt  aus der konventionellen Bewirtschaftung herausgenommen werden. Die Gemeinde Andechs wird beauftragt, mit allen Beteiligten zielführende Gespräche zu führen, um die Umstellung hin zur ökologischen Bewirtschaftung der Flächen voranzutreiben. Außerdem sollte nach unserer Meinung in der aktuellen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs die landw. Flächen innerhalb der Wasserschutzzone II als Ausgleichsflächen ausgewiesen oder zumindest die ökologische Bewirtschaftung festgeschrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Peter Eberl    Dr. med. Solveig Groß
Vorsitzender           Fraktionsvorsitzende
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