Ein Antrag der SPD-Fraktion im Andechser Gemeinderat, der sich gegen die von der Staatsregierung beschlossene Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms hinsichtlich des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen wendet, wurde auf der Sitzung am 3. März 2009 einstimmig angenommen.
I. Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungs-programms Bayern betreffend den zivilen Luftverkehr nimmt die Gemeinde Andechs wie folgt Stellung:
Die Gemeinde Andechs stimmt der Änderung der Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8 betreffend den zivilen Luftverkehr in der Fassung des Entwurfs vom 9. Dezember 2008 nicht zu. Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, die Formulierungen im Landesentwicklungsprogramm dahingehend zu ergänzen und zu konkretisieren, dass der Bestand des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen zu sichern ist, eine Ausweitung des Betriebs für den Geschäftsflugverkehr dagegen nicht im Sinne der Landesentwicklung ist.
II. Begründung
Die nun vorliegende Teilfortschreibung des LEP bezüglich des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen ist nach Auffassung der Experten missverständlich und kann dazu führen, den “Bestand” auf Basis des bereits von der Regierung von Oberbayern erlassenen Genehmigungsbescheides für einen Verkehrsflughafen zu sichern.
Dies ist nicht im Interesse der Gemeinde Andechs.
Die Staatsregierung muss aufgefordert werden, bei Formulierung der Teilfortschreibung klar zu stellen, dass eine Erweiterung des Sonderflughafens hin zu einem Verkehrsflughafen für Geschäftsflugverkehr nicht (mehr) gewünscht ist.
Ohne eine derartige Klarstellung ist zu befürchten, dass die Teilfortschreibung ins Leere geht und eine Erweiterung des Sonderflughafens im Rahmen des bereits bestehenden Genehmigungsbescheides auch durch das geänderte Landesentwicklungsprogramm abgedeckt ist.
Andreas Schöpf
Karl Strauß
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