Berufs-, politik- und natürlich auch WM-bedingt komme ich erst heute dazu, einen Kommentar zur letzten Andechser Gemeinderatssitzung zu verfassen. Inzwischen haben die Medien bereits über die beiden wichtigsten Themen berichtet. Daher möchte ich mich darauf beschränken, diese beiden Themen aus meiner Sicht zu erleutern:

Die Erschließung des Baugebiets Henzewiese in Erling beschäftigt den Gemeinderat schon lange. Die Fläche hat die Gemeinde vor vielen Jahren erworben, um durch die Baureifmachung andere Projekte, wie z.B. eine Turnhalle, finanzieren zu können. Von dieser Vorstellung mussten wir uns schon verabschieden, da ein nennenswerter Gewinn wohl nicht zu erwarten ist. Die Finanzierungs- und Erschließungskosten sind einfach zu hoch. Aktuell steht der Bebauungsplan im Wesentlichen. Offen ist lediglich die Frage, wie die Straßenerschließung aussehen soll. Dazu gab es den guten Vorschlag, die Erschließung des Baugebietes mit einem Brückenschlag über den Kienbach zu verbinden und dadurch eine Behelfsverbindung zwischen Kerschlacher Web und Gartenstraße zu schaffen. Da hier aber auch die Belange des Hochwasserschutzes – Teile der Henzewiese liegen im Überschwemmungsgebiet – betroffen sind, ist das kein leichtes Unterfangen.
Nach mehreren verworfenen Vorschlägen der Planer wurde in der letzten Sitzung die Planung für eine kleine Brückenlösung, verbunden mit einer Flutmulde zur Ableitung eines eventuellen Hochwassers vorgestellt. Technisch und organisatorisch wäre das eine durchaus vorstellbare Lösung. Aber neben den umfangreichen Erdbewegungen, die dafür erforderlich wären, sprechen vor allem die zu erwartenden Kosten gegen diese Lösung. Eine Behelfsbrücke, die nur im Bedarfsfall (Sperrung Gartenstraße etc.) genutzt werden soll für 340.000 Euro zu bauen, halte ich für nicht zu verantworten. Dies habe ich im Rat auch deutlich gemacht. Es fand sich aber eine Mehrheit für diese Variante, die neben der “normalen” Variante mit Wendehammer ins weitere Verfahren geschickt werden soll.
Da zu erwarten ist, dass die Kosten für das Brückenbauwerk nicht über die Erschließungskosten abgewickelt werden können, werden sie wohl in den normalen Gemeindehaushalt übernommen werden müssen. Ich bin schon jetzt gespannt, wie das in Anbetracht des desolaten Haushalts dargestellt werden soll.

Der zweite Aufreger des Abends war eine Tektur für ein Bauvorhaben in Frieding. Der Bauherr des inzwischen weithin bekannten Holzhauses am Ortseingang, das wahlweise als “Wikingerhaus”, “kanadisches Blockhaus” oder “Almhütte” bezeichnet wird, listete selbst sage und schreibe 13 Abweichungen zwischen Baugenehmigung und Bauausführung auf. Darin waren aber die wesentlichsten optischen Veränderungen noch gar nicht enthalten (z.B. große Rundbalken anstelle von deutlich kleineren Kanthölzern). Für Unmut sorgte im Rat vor allem, dass letztlich zu vermuten war, dass die wesentlichen Abweichungen vom Bauantrag schon vor Baugenehmigung geplant waren (z.B. Bestellung von Rundbalken). Dies veranlasste mich auch zur Frage, ob es sich beim Bauantrag um eine vorsätzliche Täuschung gehandelt hat. Argumente dagegen wurden nicht vorgebracht. Fünf der 13 Abweichungen waren so gravierend, dass sie nicht genehmigungsfähig waren. Diese lehnte der Gemeinderat ab. Außerdem wurde beschlossen, dass in die gemeindliche Stellungnahme eine Formulierung zur Missbilligung des planabweichenden Verhaltens aufgenommen werden soll.
Abzuwarten bleibt, wann und auf welche Weise die nicht genehmigten Bauausführungen beseitigt werden.
Merkur-Online hat zu diesem Thema schon unter dem mich zitierenden Titel “Gemeinderäte sprechen von vorsätzlicher Täuschung” einen Beitrag veröffentlicht: http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/gemeinderaete-sprechen-vorsaetzlicher-taeuschung-817743.html

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